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Erwerb des schulischen Teil der Fachhochschulreife § 17 AVO-GOBAK

Wer die Qualifikationsphase einer gymnasialen Oberstufe, eines Beruflichen Gymnasiums, Abendgymnasiums oder Kollegs ohne bestandene Abiturprüfung verlässt und die jeweiligen Voraussetzungen nach den Absätzen 2 bis 8 erfüllt, erwirbt den schulischen Teil der Fachhochschulreife und erhält hierüber eine Bescheinigung.

In der gymnasialen Oberstufe müssen in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren

  1. in den Schulhalbjahresergebnissen im ersten und im zweiten Prüfungsfach insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung und
  2. in den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung

erreicht worden sein.

In mindestens 11 dieser 15 Schulhalbjahresergebnisse müssen jeweils mindestens 5 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein, darunter mindestens zwei der Schulhalbjahresergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach.

Einbringungsverpflichtung:

FachAnzahl der Schulhalbjahresergebnisse
Deutsch2
Fremdsprache2
Geschichte2
Mathematik2
Naturwissenschaft2

Zeugnis der Fachhochschulreife § 18 AVO-GOBAK

Auf Antrag stellt die Schule ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene (praktischer) Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen wird (siehe weitere Hinweise).

Ansprechpartner*in

Stephan Schierbaum (Sb)
Koordination der Oberstufe

Tel.: 0 50 31 – 77 98 – 0
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