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Auslandsaufenthalte / Informationen zum Auslandsjahr

Liebe Schülerinnen und Schüler,

hier findet ihr die Bedingungen für einen Aufenthalt im Ausland während der Schulzeit. Bitte informiert bei einem solchen Vorhaben neben der Klassenleitung auch die Oberstufenkoordination.

Für Fragen stehe ich euch gerne zur Verfügung.


Die Grundlage für die unten aufgeführten Bestimmungen ist die Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) und die ergänzenden Bestimmungen (EB-VO-GO). Hier sind neben den Vorschriften zu den Bedingungen für Auslandsaufenthalte auch die Verweildauer in der Oberstufe auf mindestens drei Jahre, davon ein Jahr in der E-Phase (Jhg. 11) festgelegt.

Grundsätzlich gibt es drei Varianten:

  • Variante 1: Auslandsaufenthalt während des ersten Halbjahres der E-Phase
  • Variante 2: ganzjähriger Auslandsaufenthalt in der E-Phase oder in ihrem überwiegenden Teil
  • Variante 3: Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der E-Phase

An Variante 2 und 3 sind Bedingungen geknüpft.

Allgemeines:

  1. Ein Schulbesuch im Ausland sollte nur dann angetreten werden, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler nach Rückkehr am Unterricht mit Erfolg teilnehmen kann. Ggf. kann der folgende Jahrgang aufgrund des Notenbildes übersprungen werden. Darüber entscheidet die jeweilige Zeugniskonferenz.
  2. Wer zum Auslandsaufenthalt beurlaubt ist, muss an der ausländischen Schule zumindest am Unterricht in den folgenden Fächern erfolgreich teilnehmen:
  • die beiden Pflichtfremdsprachen aus dem Sekundarbereich I (eine davon ist ersetzbar durch die in der E-Phase neu einsetzende Fremdsprache, welche dann bis zum Abitur belegt werden muss; mit sog. Wahlpflichtfächern, die statt der 2. FS gewählt wurden, sind Ausnahmen möglich),
  • Mathematik,
  • ein naturwissenschaftliches Fach (Chemie, Biologie oder Physik),
  • ein Fach aus dem Aufgabenfeld B (Geschichte, Politik, Erdkunde, Religion/WuN).
  • Zur Klärung auch von Einzelfragen zum Auslandsschulbesuch ist vor der Beantragung des Auslandsaufenthaltes ein persönliches Beratungsgespräch mit dem zuständigen Koordinator notwendig.

Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, kann der Schulleiter die Verweildauer in der Oberstufe um den Zeitraum des Auslandsaufenthaltes verkürzen, sodass eine Wiederholung der Einführungsphase nicht notwendig wird.

Für die weitere Schullaufbahn erforderliche Unterrichtsinhalte aus der E-Phase sind ggf. von der Schülerin oder dem Schüler eigenständig nachzuholen.

Variante 1: Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr der E-Phase

Wird für einen längeren Auslandsaufenthalt nur das erste Schulhalbjahr der E-Phase genutzt, kann der Schulbesuch am Hölty Gymnasium im 2. Schulhalbjahr der E-Phase fortgesetzt werden. Am Schuljahresende wird dann über die Versetzung in die Qualifikationsphase entschieden. Sollte der Auslandsbesuch über das 1. Halbjahr hinaus verlängert werden, gilt das zu Fall 3 Geschriebene.

Variante 2: Auslandsaufenthalt in der gesamten E-Phase oder großen Teilen dieses Schuljahres

Sind die unter Allgemeines genannten Bedingungen erfüllt, kann der Schulleiter die Verweildauer in der Oberstufe um den Zeitraum des Schulbesuchs im Ausland verkürzen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, wird der Schüler oder die Schülerin nach der Rückkehr die E-Phase besuchen; damit ist ein Wechsel in den nächstjüngeren Jahrgang verbunden. Natürlich kann dieser Besuch der Einführungsphase im Anschluss an den Auslandsaufenthalt ohne Verkürzung der Verweildauer in der Oberstufe auch von vorneherein in den Blick genommen werden.

Variante 3: Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr der E-Phase:

Da in diesem Fall kein Versetzungszeugnis am Ende der E-Phase ausgestellt, also die Versetzung in die Qualifikationsphase nicht bescheinigt werden kann, gilt das unter Fall 2) Geschriebene: Sind die unter Allgemeines genannten Bedingungen erfüllt, kann der Schulleiter die Verweildauer in der Oberstufe um den Zeitraum des Schulbesuchs im Ausland verkürzen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, wird der Schüler oder die Schülerin nach der Rückkehr die E-Phase besuchen; damit ist ein Wechsel in den nächstjüngeren Jahrgang verbunden.

Möglich sind auch Beurlaubungen von kürzerer Dauer (bis zu drei Monaten) zum Auslandsschulbesuch. Im Ausnahmefall ist auch ein Auslandsaufenthalt während des 10. Jahrgangs möglich. Die genauen Verfahren und Bedingungen müssen in dem obligatorischen Beratungsgespräch mit dem zuständigen Koordinator besprochen werden.

Ansprechpartner*in

Kerstin Stittgen (Stg)
Koordination Jg. 11

Tel.: 0 50 31 – 77 98 – 0
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