Die Abiturprüfung findet in den fünf Prüfungsfächern statt: im ersten bis vierten Prüfungsfach schriftlich und je nach Ergebnis auch mündlich, im fünften Prüfungsfach nur mündlich.
Um das Gesamtergebnis noch zu verbessern, können auch freiwillig zusätzliche mündliche Prüfungen in den schriftlich geprüften Fächern abgelegt werden; die Ergebnisse aus der schriftlichen und der mündlichen Fachprüfung werden besonders gewichtet. Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann sie grundsätzlich einmal wiederholen.
In die Gesamtqualifikation für das Abitur kann auch eine besondere Lernleistung eingebracht werden. Dies kann ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Schülerwettbewerb oder eine selbstständig angefertigte Jahres- oder Seminararbeit sein. Die besondere Lernleistung ist zu dokumentieren und in einem Kolloquium vorzustellen.
Die mündliche Prüfung im fünften Prüfungsfach kann auf Verlangen des Prüflings in Form einer Präsentationsprüfung durchgeführt werden.
Die Grundlage der nachfolgenden Information sind §2 und §11 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK), die ergänzenden Bestimmungen zur AVO-GOFAK sowie der Aufsatz „Die besondere Lernleistung in der Abiturprüfung – Hinweise und Empfehlungen für Schulen“, erschienen im Schulverwaltungsblatt 1998, S. 333.
Die Präsentationsprüfung stellt eine Variante der mündlichen Abiturprüfung dar. Damit unterliegt sie den Vorgaben zur mündlichen Abiturprüfung (siehe § 2 und § 10 AVO-GOBAK und Nr. 2.3, 8.2 und 10.6 EB-AVO-GOBAK).
Einige illustrierte Beispielaufgaben finden Sie unter dem unten aufgeführten Link.
Stephan Schierbaum (Sb)
Koordination der Oberstufe