FAQs zum Digitalisierungskonzept und zur iPad-Einführung in Jahrgang 7
1. Wie sieht das Konzept konkret aus?
Eine Übersicht finden Sie ebenfalls auf der Homepage. Das Konzept basiert auf dem von der Kultusministerkonferenz bereits 2016 beschlossenen Kompetenzrahmen „Kompetenzen in der digitalen Welt“ (vgl. Abbildung).
Die Schulung der digitalen Kompetenzen, die bereits in die schulinternen Lehrpläne aufgenommen wurden, erfordert den Einsatz von digitalen Endgeräten im Unterricht.
Auf Basis dieser Überlegung hat die Schule seit 2019/2020 in zwei Pilotklassen die Arbeit mit digitalen Endgeräten in einer 1-zu-1-Ausstattung (jeder Schüler/jede Schülerin hat ein Gerät für sich) erprobt. Die Erfahrungen sind in Fachtage und Treffen der Fachgruppen eingegangen, die über ein die pädagogisch sinnvolle Einführung der Endgeräte beraten haben. Am Ende des Diskussionsprozesses stand ein abgewogenes Stufenkonzept, das auf der Gesamtkonferenz am 14.03.2022 eine sehr große Mehrheit erhielt. Das Konzept sieht die Nutzung von Schülerendgeräten ab Jahrgang 7 vor (siehe Frage 2).
2. Warum beginnt die Arbeit mit den iPads in Jahrgang 7?
Die Medienbildung beginnt am Hölty-Gymnasium mit einzelnen Modulen bereits in den Jahrgängen 5/6 (vgl. Übersicht Konzept). Die Basisnutzung und Nutzung in ausgewählten Fächern soll bereits in Jahrgang 7 beginnen, damit Ihre Kinder allmählich und mit mehr Zeit und Ruhe an die Nutzung herangeführt werden. Zusätzlich wird im ersten Halbjahr des Jahrgangs 7 die Arbeit mit dem iPad in einer gesonderten Einzelstunde eingeübt („Tabletstunde“). Das Ziel ist es, dass Ihre Kinder am Ende des 10. Jahrgangs (Erweiterter Sek.I-Abschluss und Übergang in die Ausbildung oder Übergang in die gymnasiale Oberstufe) die erforderlichen Kompetenzen erworben haben.
3. Müssen die Eltern das iPad selbst finanzieren?
Formaljuristisch können Eltern nicht gezwungen werden, digitale Endgeräte anzuschaffen. Es gibt allerdings einen für das Hölty-Gymnasium bindenden Gesamtkonferenzbeschluss, der die Arbeit nach dem vorliegenden Konzept vorsieht. Ohne ein digitales Endgerät wäre eine sinnvolle Mitarbeit quasi unmöglich, da die digitalen Kompetenzen geschult und bewertet werden müssen. Warum dies gerade iPads sein müssen, wird in Frage 6 beantwortet.
Zum Vergleich: Bisher musste im 6. Jahrgang ein elektronisches Wörterbuch für ca. € 100 verbindlich angeschafft werden, im 7. Jahrgang dann ein Taschenrechner für ca. € 140. Auch diese Anschaffungen mussten die Eltern machen, sie entfallen nun!
4. Wie ist die Ankündigung der neuen Landesregierung, sie wolle alle Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten ausstatten, in diesem Zusammenhang zu bewerten?
Ob dieses Ziel zum Beginn der Wahlperiode oder erst später (bis 2027) umgesetzt wird, ist noch völlig offen. Außerdem sollen zunächst Schülerinnen und Schüler ab Jahrgang 8, erst später die jüngeren Jahrgänge ausgestattet werden.
Die angekündigte Abstimmung mit den Schulträgern und Schulen wird zudem kompliziert, weil jede Schule einen anderen Entwicklungsstand hat und auf unterschiedliche Technologien setzt. Daher wird es langwierige Diskussionen über die konkrete Umsetzung geben.
Die Art der Finanzierung ist daher noch völlig offen, ein Haushalt kann noch nicht berechnet und eingestellt werden. Auf diesem Hintergrund ist der Zeitpunkt der Umsetzung noch unsicher. Selbst eine Umsetzung zu Beginn des Schuljahres 2024/25 kann nicht garantiert werden.
Fazit: Im kommenden Schuljahr werden Ihre Kinder definitiv nicht vom Land ausgestattet. Falls eine Umsetzung zum Schuljahr 2024/25 kommt, wären Ihre Kinder dann ausstattungsberechtigt.
5. Warum kein Aussetzen des Konzepts?
Wie bereits gesagt, selbst eine Umsetzung der Landesfinanzierung zum Schuljahr 2024/25 ist keineswegs gesichert. Es besteht die Gefahr, dass der notwendige Digitalisierungsprozess sogar für mehr als ein Jahr unterbrochen wird, mit erheblichen negativen Auswirkungen für Ihre Kinder. Zum Beispiel müsste dann über die nachträgliche Anschaffung von elektronischem Wörterbuch und Taschenrechner nachgedacht werden. Rückschritt will aber niemand!
6. Warum iPads und nicht preiswertere Geräte?
Unser Medienbildungskonzept musste mit der Stadt Wunstorf abgestimmt werden, die zum Abrufen der Mittel aus dem Digitalpakt ihrerseits einen Medienentwicklungsplan vorlegen musste. Die Präsentations-Infrastruktur ist auf Apple-TV und iPads ausgerichtet, weil nur ein einheitliches System ein optimales Arbeiten im Sinne des kollaborativen Austauschs sowie der Unterrichtsplanung und -umsetzung ermöglicht und vor allem den Support erleichtert.
Alle Lehrkräfte sind vom Land bereits mit iPads als Leihgeräte ausgestattet worden und erhalten seit Längerem Fortbildungsmöglichkeiten zum Umgang mit diesen. So bietet Apple ein Classroom Management, das es ermöglicht, nur bestimmte Anwendungen im Unterricht freizuschalten, andere zu blockieren. Das ist unabdingbar für den pädagogisch sinnvollen, kontrollierten und insbesondere ablenkungsarmen Einsatz in der Schule. Die Notwendigkeit diese Optionen zur Verfügung zu haben, hat sich aus unseren Erfahrungen mit den Tablet-Pilotklassen ergeben.
Ihr iPad wird bis zum Ende der Schulzeit mit Updates versorgt werden. Die Vorteile auf der Hand, wenn in der Schule ein einheitliches System genutzt wird. Bei der bereits verbauten Technologie (Apple-TV zur Präsentation von Arbeitsergebnissen) wäre die Nutzung anderer Tablets stark eingeschränkt.
7. Muss das iPad neu sein und über die Schule bestellt werden?
Nicht zwangsläufig. Allerdings ist es eher ungünstig, ein eigenes, älteres Modell zu verwenden, denn es soll ja bis zum Abitur halten. Die technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Das Gerät muss dann von der EDV zurückgesetzt und in das MDM eingebunden werden.
Auch die Selbstbeschaffung ist möglich, aber die zentrale Bestellung über den von unserem gewählten Anbieter erstellten Webshop bietet erhebliche Vorteile:
- Es gibt einen Rabatt von 7% auf das Gerät, auch das nötige Zubehör ist ermäßigt
- Es wird einen 0%-Finanzierung über 36 Monate angeboten, die jederzeit ablösbar ist (z.B. nach einem Jahr, falls dann die Landesfinanzierung kommt und Ihre Kinder in den 8. Jahrgang kommen!)
- Das Gerät ist deutlich leichter in das Schulnetz einzubinden, denn ein Mobile Device Management ist notwendig, um schulische und private Nutzung trennen zu können.
Kaufen Sie ein Gerät selbst, wird es in der Regel teurer (Sie können bei unserem Anbieter übrigens auch eine Einmalzahlung leisten und erhalten weitere 3%, also insgesamt 10% Rabatt).
Ihr selbst gekauftes Gerät muss überdies von Ihnen zu unserem Partner ACS geschickt werden und wird dort gegen eine Gebühr von ca. 26 Euro in unser MDM integriert. Kosten die entfallen, wenn Sie an der Sammelbestellung teilnehmen.
Für die schulische Nutzung ist übrigens keine Apple-ID notwendig.
8. Wie sind die weiteren Details des Bestellvorgangs?
Sie haben ein Schreiben erhalten, auf dem Sie sich durch Ankreuzen verbindlich bereit erklären am Bestellvorgang teilzunehmen. Im März/April wird dann der Webshop freigeschaltet, über den Sie Ihre Wahl treffen können (eine Vorschau auf die Produktauswahl finden sie hier).
Die dringende Empfehlung ist, zumindest das iPad zu bestellen. Eine kompatible Tastaturhülle gibt es erheblich preiswerter (aber evtl. nicht so hochwertig und haltbar) frei zu kaufen, ein kompatibler Pencil kann theoretisch auch gebraucht gekauft werden. Tastaturhülle und Pencil gehören aber zur Grundausstattung.
Durch Anklicken der Produkte wird Ihnen dann jeweils der Kauf- oder Finanzierungspreis angezeigt. Sie können das immer wieder anpassen, bevor Sie dann die verbindliche Bestellung auslösen (die günstigste Variante finden Sie bereits im Anschreiben angegeben, nur iPad 64 GB € 11,09 monatlich).
Bis Ende April muss bestellt werden, damit die Geräte rechtzeitig geliefert und vor Beginn der Sommerferien in das Schulnetz eingebunden werden können.
9. Gibt es eine Versicherung für die iPads?
Der Anbieter bietet über die normale zweijährige Gewährleistung hinaus auch eine Versicherung für 3 oder 5 Jahre an, die sich nach dem bestellten Paket bemisst (Preis wird bei Anklicken angezeigt). Wichtig: Sie bezieht sich nur auf das Gerät, nicht auf Pencil und Tastatur!
10. Was gehört zur notwendigen Grundausstattung?
Sie benötigen mindestens ein iPad der 8. Generation. Dass dieses ältere Gerät dann bis zum Ende der Schulzeit Updates erhält, wird jedoch nicht garantiert. Zusätzlich ist eine kompatible Tastatur bzw. Tastaturhülle erforderlich sowie ein mit dem Gerät kompatibler Pencil, mit dem auf dem iPad geschrieben und gezeichnet werden kann. (Vgl. zur Orientierung auch die Angaben unter Frage 8)
11. Was ist mit Familien, die kein Gerät finanzieren können?
Die Schule fragt dies mit dem Schreiben an Sie ab, um die Zahl der Geräte zu ermitteln, die benötigt werden. Die Zahl der BuT-Berechtigten und Empfänger von Leistungen nach SGB II etc. ist uns bekannt, hier ist der Nachweis bereits erbracht (Buchausleihe). Bei allen anderen wird es notwendig sein, die Bedürftigkeit nachzuweisen bzw. glaubhaft zu versichern (Vertraulichkeit wird zugesichert).
Leider haben wir zurzeit schulischerseits keine Leihgeräte. Bei Leistungsempfängern zahlen leider auch die Job-Center nicht. Daher müssen wir in jedem Einzelfall nach Wegen suchen. Umso wichtiger ist, dass wir frühzeitige Rückmeldung erhalten über die Zahl derer, die nicht finanzieren können.
Gemeinsam mit der Stadt, dem Förderverein und möglichen Sponsoren werden wir versuchen, eine Lösung zu finden. Wir sind sicher: das wird uns gelingen! Aus finanziellen Gründen darf niemand vom Digitalisierungsprozess ausgeschlossen werden.
12. Was passiert, wenn das iPad kaputtgeht und es dringend gebraucht wird?
Bei Abschluss einer Versicherung gibt es ein Ersatzgerät. Die Schule kann aus den bestehenden iPad-Koffern, die für den Unterricht in den noch nicht digitalisierten Klassen gedacht sind, für kurze Zeit ein Gerät ausleihen (keine Dauerausleihe möglich!)
13. Hat die Schule Zugriff auf das private Gerät? Kann das Gerät auch privat genutzt werden?
Das erworbene Gerät kann uneingeschränkt privat genutzt werden. Auf die Dateien und Dokumente des iPads hat weder die Schule noch der Schulträger (EDV) Zugriff, der Datenschutz ist komplett gesichert. In einer Einwilligungserklärung zur Nutzung des Mobile Device Management* gibt Ihnen die Schule vollständige Rechenschaft über die Datenverarbeitungsprozesse.
Möchten Sie das iPad sinnvoll privat nutzen (etwa, indem Sie weitere private Apps aus dem App-Store installieren), ist es jedoch erforderlich, dass Sie sich bei Apple mit einer E-Mail-Adresse registrieren (Apple-ID).
Die Einbindung in das MDM (vgl. auch 7., Grund für den Vorteil der zentralen Bestellung) bedeutet, dass die Schule in der Lage ist, die für die digitale Arbeit nötigen Apps zentral auf die Geräte zu installieren. Zudem wird das Gerät hierüber in das schulintern WLAN integriert. Für die störungsfreie und konzentrierte Arbeit im Unterricht kann dann über die Classroom-App der Zugriff auf bestimmte Apps oder Dokumente beschränkt werden – so kann das iPad schulintern auch für Tests verwendet werden, da Täuschungsversuche verhindert werden können.
14. Was passiert mit dem iPad bei einem Schulwechsel oder nach dem Abitur?
Das iPad ist Eigentum der Erziehungsberechtigten, das Gerät wird aus dem MDM entfernt und ist dann ein rein privates Gerät, das z.B. verkauft oder weiter genutzt werden kann. Falls der Finanzierungszeitraum noch nicht beendet sein sollte, muss die Finanzierung natürlich weitergeführt werden, denn der Vertrag ist trotz zentraler Bestellung ein Einzelvertrag, mit dem die Schule nichts zu tun hat. Wir bieten lediglich den Service der Organisation und können so den Rabatt weitergeben.
15. Entfällt die Schulbücherbeschaffung durch das iPad?
Da es sich um eine allmähliche Einführung handelt (vgl. Konzept), legen die Fachgruppen nach der Phase der Auswertung aufgrund der Erfahrungen fest, ab welchem Jahrgang nicht mehr mit dem Schulbuch, sondern mit der digitalen Lizenz gearbeitet werden soll. Eine dauerhafte Doppelung Buch und digitale Lizenz soll so vermieden werden.