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Geschlechtliche Vielfalt

Ansatz der Schule:

Die Unterstützung und Wahrnehmung eines Kindes oder Jugendlichen in seiner gefühlten Geschlechtsidentität ist für seine Entwicklung förderlich. Die Schule kann dazu beitragen, indem Lernende mit einer trans-Identität auch ohne offizielle Namensänderung im Schulalltag entsprechend angesprochen werden. Eine Vernetzung mit anderen trans-Jugendlichen unterstützt diesen Prozess zusätzlich und hilft, ein inklusives und respektvolles Umfeld zu schaffen.

An unserer Schule ist es daher möglich, auf Antrag, den neu gewählten Namen in der schulischen Kommunikation zu verwenden. Dies betrifft Klassenbücher, schriftliche Arbeiten und Schulunterlagen, nicht jedoch Zeugnisse, die weiterhin den behördlichen Namen tragen müssen.

Antrag auf Namensänderung hier herunterladen

Zeugnisse und Schulbescheinigungen:

  • Zeugnisse und Schulbescheinigungen werden mit dem behördlich anerkannten Namen ausgestellt. Ein anderes Vorgehen führt in eine rechtliche Grauzone und läuft Gefahr, dass die Dokumente nicht anerkannt werden.
  • Eine Zweitschrift des Abschluss- oder Abgangszeugnisses kann nach einer behördlichen Namensänderung erstellt werden, falls erforderlich.
  • Das Verfahren zur behördlichen Änderung des Namens und Geschlechtseintrags ist ab dem 1. November 2024 vereinfacht (siehe nächster Punkt)

Das neue Selbstbestimmungsgesetz:

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) vereinfacht den Prozess der Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens erheblich. Es ersetzt das frühere Transsexuellengesetz (TSG) und ist seit dem 1. November 2024 in Kraft.

Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens:

  • Zuständige Stelle: Die Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens ist persönlich gegenüber dem Standesamt abzugeben. Idealerweise sollte dies beim Standesamt des Geburtsortes erfolgen, da dieses für die Eintragung im Personenstandsregister zuständig ist. Die Erklärung kann jedoch auch bei jedem anderen Standesamt abgegeben werden, welches die Dokumente dann an das zuständige Standesamt weiterleitet.

Voraussetzungen und Ablauf:

  • Anmeldung: Die beabsichtigte Änderung muss mindestens drei Monate vor der endgültigen Erklärung beim Standesamt angemeldet werden. Diese Frist dient der Bedenkzeit und schützt vor übereilten Entscheidungen.
  • Erklärung: Die Änderung erfolgt durch eine „Erklärung mit Eigenversicherung“, in der die Person bestätigt, dass der gewählte Geschlechtseintrag ihrer Identität am besten entspricht und sie sich der Tragweite der Änderungen bewusst ist.

Besondere Regelungen für Minderjährige:

  • Unter 14 Jahren: Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel die Eltern) müssen die Erklärung beim Standesamt abgeben.
  • 14 bis 18 Jahre: Minderjährige können die Erklärung selbst abgeben, benötigen aber die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Falls diese Zustimmung verweigert wird, kann ein Familiengericht die Zustimmung ersetzen, wenn es im Interesse des Kindes ist.

Aufwände und Formalitäten:

  • Zeitaufwand: Neben der dreimonatigen Anmeldefrist muss die eigentliche Erklärung innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung erfolgen. Andernfalls verfällt die Anmeldung.
  • Kosten: Es entstehen in der Regel Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung und Eintragung beim Standesamt. Die genaue Höhe variiert je nach Gemeinde.
  • Dokumente: Nach der Änderung müssen der Personalausweis und gegebenenfalls der Reisepass aktualisiert werden. Auch andere Dokumente wie Führerscheine oder Zeugnisse können auf Antrag entsprechend geändert werden.

Diese Regelungen zielen darauf ab, den Geschlechtseintrag und den Vornamen gemäß der eigenen Geschlechtsidentität zu ändern und die Selbstbestimmung der betroffenen Person zu respektieren. Das Verfahren ist deutlich weniger aufwendig und kostspielig als das frühere Verfahren nach dem Transsexuellengesetz.

Ansprechpartner in der Schule:

Frau Wohlert und die AG Queer sind für alle Schüler*innen ansprechbar. Auch die Beratungslehrkräfte und die Schulsozialarbeiter stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

In der Schulbibliothek ist zudem eine Sammlung von Literatur entstanden, die genutzt werden kann.

Ansprechpartner in der Nähe:

Evangelische Jugend Wunstorf: Regelmäßiger Queer-Treff (Barnestraße 52), weitere Informationen unter projekt-kurze-wege.wir-e.de/treffpunkte

Diakonisches Werk Hannover: Queer- und trans* Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern, Details unter diakonisches-werk-hannover.de

andersraum e.V. Hannover: Bietet Beratung, Jugendgruppen, Elternstammtische und Veranstaltungen, weitere Informationen unter andersraum.de (eher für Erwachsene – siehe Queerunity)

Queerunity/Beratungsstelle Osterstraße: Bietet das queere Jugendzentrum queerunity und psychologische Beratung, Osterstr. 57, 30159 Hannover, www.beratungsstelleosterstrasse.de

SCHLAU Hannover: Peer-to-peer Workshops zur Aufklärung und Prävention von Diskriminierung, mehr unter schlauhannover.de

Weitere Anlaufstellen: Zusätzliche Beratungsstellen für trans* Kinder und deren Familien sind unter beratungsstellen-hannover.de zu finden

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