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Vorbemerkung

Das Thema Erreichbarkeit soll so geregelt werden, dass für alle Akteure definiert wird, was insbesondere unter dem Aspekt der Gesundheitsvorsorge bei der Erreichbarkeit und Kommunikation erwartet werden kann. Dies soll durch Setzung von festen Zeiten erreicht werden. Jeder Person bleibt es weiterhin freigestellt, die Zeiten seiner Erreichbarkeit und Kommunikation selbst zu wählen, jedoch kann dies im Gegenzug nicht vom Gegenüber erwartet werden.

 

  • Sekretariat und Bibliothek sind zu den Öffnungszeiten erreichbar
    • das Sekretariat ist in den Ferienzeiten in der Regel nicht besetzt; in den Sommerferien ist das Sekretariat noch die erste Ferienwoche bis Mittwoch und dann wieder ab Donnerstag vor der Vorbereitungswoche besetzt

 

  • Lehrkräfte
    • Abrufen von E-Mails: mindestens ein täglicher Abruf nach 17.00 Uhr
    • Antworten auf E-Mails erfolgen in der Regel innerhalb von drei Werktagen (ohne Samstag);
    • Nur eilbedürftige Nachrichten – insbesondere die Schulorganisation betreffend (Vertretungseinsatz, Nachfragen der Schulleitung etc.) – werden möglichst zeitnah beantwortet
    • Senden von aktuellen Informationen für den kommenden Tag bis 17.00 Uhr
      • diese kurzfristigen Nachrichten für den Folgetag beinhalten keine zusätzlich zu bearbeitenden Aufgabenstellungen oder umfangreiche Vorbereitungen, sondern tragen den Charakter aktueller Hinweise (wie Erinnerungen, Mitbringen von vorhandenem Material/Kopien/Mappen etc.); derartige Hinweise für den Montag müssen am Freitag bis 17.00 Uhr gegeben werden
      • ausgenommen davon sind Aufgabenstellungen bei spontaner Erkrankung/Aufgaben für Vertretungsunterricht am Folgetag (hier ist zudem der reguläre Weg zu berücksichtigen – Flussdiagramm auf Iserv im Ordner Stunden- und Vertretungsplan )

 

  • Sommerferien: Relevante Informationen werden durch die Schulleitung/das Sekretariat bis Freitag vor der Vorbereitungswoche (sollte der Unterricht an einem Donnerstag beginnen) bzw. Montag der Vorbereitungswoche (sollte der Unterricht am Montag beginnen – wie etwa im Schuljahr 2024/25) versendet; es wird davon ausgegangen, dass diese Informationen bis zum ersten Tag der Vorbereitungswoche zur Kenntnis genommen werden

 

  • Schülerinnen und Schüler
    • Anfragen an Lehrkräfte sollen persönlich in der Schule geklärt werden und nur im Ausnahmefall per E-Mail gestellt werden; die Lehrkräfte antworten auf diese E-Mails in der Regel innerhalb von drei Werktagen (ohne Samstag)
    • Anfragen, die die gesamte Klasse betreffen, werden gebündelt von einem Schüler/einer Schülerin gestellt
    • Abrufen von E-Mails: mindestens ein täglicher Abruf nach 17.00 Uhr
    • Lehrkräfte können euch bis 17.00 Uhr aktuelle Informationen zum Folgetag senden (wie Erinnerungen, Mitbringen von vorhandenem Material/Kopien/Mappen etc.); Hinweise für den Montag erhaltet ihr am Freitag bis 17.00 Uhr
    • Kurzfristige Aufgaben erhaltet ihr per E-Mail nur, falls eine Lehrkraft erkrankt ist
    • Check von Webuntis/Vertretungsplan: frühzeitig und regelmäßig nach eigenem Ermessen (für die Jahrgänge 5/6 werden hierfür Klassendienste eingerichtet)

 

  • Erziehungsberechtigte/Eltern
    • Abrufen von E-Mails: mindestes einmal in der Woche (siehe Nutzungsvereinbarung eb-Accounts)
    • Sollten kurzfristig wichtige Informationen per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, werden sie von ihren Kindern zusätzlich darauf hingewiesen
    • Anfragen an Lehrkräfte stellen Sie bitte per E-Mail und können in der Regel mit einer Antwort innerhalb von drei Werktagen (ohne Samstag) rechnen
    • Bei dringlichen Angelegenheiten kontaktieren Sie die Lehrkraft in der Schule über das Sekretariat

 

  • Weitere Regelung für Lehrkräfte
  • Bei längerer Abwesenheit (z.B. Elternzeit, längere Krankheit, …) ist eine Abwesenheitsnotiz über Iserv einzurichten

 

Die Festlegungen für Schülerinnen und Schüler sollen als „Regeln der Kommunikation“ in den Schulplaner (zukünftige Jahrgänge 5/6) aufgenommen und auf der Homepage bekanntgemacht werden.

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